1. Anlass
Die Bundesregierung plant im Rahmen einer Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weitreichende Änderungen. Ein zentraler Punkt ist die Einschränkung bzw. Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung.
2. Ausgangslage der gesetzlichen Krankenversicherung
Die finanzielle Situation der GKV ist angespannt. Für das Jahr 2027 wird ein Defizit von rund 15 Milliarden Euro prognostiziert, dass sich bis 2030 auf bis zu 40 Milliarden Euro ausweiten könnte. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, hinzu kommt ein kassenabhängiger Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 Prozent. Damit erreichen die Beiträge ein historisch hohes Niveau.
In der GKV sind rund 75 Millionen Menschen versichert, davon etwa 59 Millionen als Beitragszahlende. Zum solidarischen System gehören bislang auch die beitragsfrei mitversicherten Ehepartner*innen und Kinder. Gerade diese Konstruktion sorgt dafür, dass Familien, Alleinverdienerhaushalte und Teilzeitmodelle abgesichert sind.
3. Reformpläne der Bundesregierung und der Finanzkommission Gesundheit
Die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hat im März 2026 insgesamt 66 Vorschläge vorgelegt. Ein Großteil dieser Vorschläge soll kurzfristig umgesetzt werden, um ein Einsparvolumen von rund 20 Milliarden Euro zu erzielen.
Kernpunkte dieser Vorschläge sind:
- Erhöhung und Dynamisierung der Zuzahlungen, insbesondere für Medikamente
- Einschränkungen beim Krankengeld
- Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartner*innen ab 2028 (Ausnahmen nur bei kleinen Kindern, Pflege oder Behinderung)
Ein Kabinettsbeschluss zur GKV-Reform wird bereits für Ende April 2026 erwartet.
4. Fokus Familienversicherung – was konkret droht
Die kostenlose Familienversicherung ist ein zentrales Element der solidarischen Krankenversicherung. Die geplante Streichung der Mitversicherung von Ehepartner*innen würde bedeuten, dass Betroffene künftig eigene Beiträge zahlen müssen – orientiert am Mindestbeitrag freiwillig Versicherter.
Das bedeutet konkret:
- Zusätzliche Belastungen von über 200 Euro monatlich sind möglich
- Im Durchschnitt ist mit rund 170 Euro Mehrkosten pro Monat und Haushalt zu rechnen
- Besonders betroffen sind Familien mit einem Einkommen, Teilzeitbeschäftigte und vor allem Frauen
Die Abschaffung aus reinen Kostengründen lehnt die IG Metall klar ab.
5. Warum die Reformvorschläge sozial unausgewogen sind
Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen haben klare Ursachen, die nicht bei den Versicherten liegen. Die größten Kostentreiber sind Krankenhausbehandlungen (rund 33 Prozent der GKV-Ausgaben) und Arzneimittel (rund 18 Prozent). Besonders patentgeschützte Medikamente verursachen überproportionale Kosten.
Zudem spielt die Profitorientierung im Gesundheitswesen eine zentrale Rolle: Private Klinikketten und Pharmaunternehmen erzielen hohe Renditen, während ein Teil der Beitragsgelder nicht in die Versorgung, sondern in Gewinne fließt.
Trotzdem sehen die aktuellen Reformvorschläge vor allem Belastungen für Versicherte vor – statt die Profiteure des Systems stärker heranzuziehen.
6. Weitere kritische Punkte aus Sicht der IG Metall
Neben der Familienversicherung lehnt die IG Metall weitere Vorschläge strikt ab:
- Höhere Zuzahlungen, die besonders kranke und einkommensschwache Haushalte treffen
- Absenkung oder Begrenzung des Krankengeldes, was krankheitsbedingte Einkommensverluste verschärft
- Modelle der Teilarbeitsunfähigkeit, die Druck erzeugen, trotz Krankheit zu arbeiten
Diese Maßnahmen bedeuten faktisch Leistungskürzungen.
7. Position und Forderungen der IG Metall
Für die IG Metall ist klar: Gesundheitsreformen dürfen nicht zulasten der Beschäftigten gehen. Die Familienversicherung muss erhalten bleiben. Gesundheit ist keine Ware.
Es gibt sozial gerechte Alternativen:
- Stärkere Beteiligung der Pharmaindustrie
- Senkung der Arzneimittelpreise auf internationales Niveau
- Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben aus Steuermitteln
- Digitalisierung und bessere Versorgungssteuerung
- Perspektivisch Einführung einer Bürgerversicherung